Definition Saftfutter: Teile von Pflanzen bzw. Verarbeitungsprodukte
mit einem TM-Gehalt < 55 %: Rüben, Wurzeln, Knollen, Maisnebenprodukte,
Biertreber, Pressschnitzel, Zitrus- und Apfeltrester, Schlempen,
LKS, Molke, Magermilch, Vollmilch u. a. Saftfuttermittel liegen im
Strukturwert zwischen Kraft- und Grundfutter.
Bei der Mengenerfassung
müssen die Verluste bei der Silierung von Pressschnitzel, Pülpe und
Biertreber berücksichtigt werden, und zwar entweder auf Trockenmassebasis
(generell 10 %) oder auf Frischmassebasis (Sickersaft- und
Trockenmasseverluste) bei Biertreber 20 %, bei Pülpe 15 %
(bei Sickersaftfbildung) und bei Pressschnitzel 10 % (Quelle: Arbeitskreis Futter und Fütterung der DLG).